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Erste
Hilfe für Sondengängeranfänger (2)
Wo
kann ich suchen? - Fundträchtige Orte
Anregungen
und Tips
Hier stelle ich Such-Orte vor wo das Suchen mit Metalldetektoren weitgehend unproblematisch ist. Selbstverständlich stellt dies keine rechtliche Garantie dar, es soll lediglich als Anhaltspunkt dienen!
Die gezielte Suche mit Metalldetektoren auf Boden- und vor allem Kulturdenkmälern
(Bsp. Burgen, Grabhügel, Keltische- und Römische Anlagen, aber auch auf ehem. Gefangenenlager) ist in jedem Fall genehmigungspflichtig!!
1.
Spielplätze
Man
glaubt gar nicht was Kinder und Jugendliche für Geld und andere
Wertsachen mit auf den Kinderspielplatz nehmen und dort auch regelmäßig
verlieren.
Hier lohnt sich das Suchen immer, es sei denn der Sand ist gerade
gewechselt worden.

Hier kann man seinen Detektor generell gut ausprobieren und dabei
auch noch ein paar Funde machen.
Man sollte sich zum Suchen einen regnerischen Tag aussuchen, wo
auf dem Spielplatz nichts los ist. Ansonsten kann man Ärger
mit Eltern bekommen oder ist von einer Traube von "grabungswilligen" Kindern umgeben :-)
2.
Reitwege und Reitplätze
An
Reitwegen und auf dem Reitplatz lohnt die Suche auch oft. Gerade
im Bereich von Hindernissen die mit den Pferden übersprungen
werden, finden sich des öfteren Münzen und Schmuck der
bedingt durch den Aufprall und den Schwung des Pferdes, auf den
Boden fallen und oft vom nächsten Reiter in die Erde gedrückt
werden.

Reitplätze und Reithallen sind, gerade wenn sie schon etwas älter sind, wahre Fundgruben für verloren gegangenes Kleingeld und Schmuck wie Eheringe, Ohrstecker und Anhänger.
Allerdings sollte hier nur mit höherwertigen Detektoren gesucht werden, da die Untergründe dieser Anlagen oft aus Lavagruß bestehen und entsprechende Störsignale erzeugen können bei Geräten die nicht für diese mineralischen Böden geeignet sind - zum Beispiel wie der Garrett ACE150/250.
3.
Wanderwege und Verbindungswege zwischen Ortschaften.
Auf
öffentlichen Wanderwegen oder auf Verbindungswegen von einer
Ortschaft zur nächsten, findet sich immer etwas was sich lohnt
ans Tageslicht zu holen.
Neben Kulturmüll, wie Dosenabreißer und Alufolie finden
sich hier häufig Münzen und andere Gegenstände die
von Wanderern und Jägern verloren wurden.
Das
Bergen von Metallobjekten aus Wegen ist jedoch oft beschwerlich
da der Boden häufig stark verdichtet, oder mit Steinen durchsetzt
ist. Hier sollte eine externe Pinpointersonde
und ein geeignetes
Grabungswerkzeug vorhanden sein.
Klappspaten
und Maurerhammer sind für diese Grabungen mehr als ungeeignet,
da hiermit häufig Funde zerstört werden!
- Hier mal ein Fundbeispiel von 2 Stunden erfolgreicher Suche, auf und direkt neben einem Wanderweg. (Diese Funde sind nicht die Regel, aber durchaus wahrscheinlich, wenn es sich um einen über Jahrzehnte begangenen Weg handelt und vor Ihnen noch kein anderer Sondengänger dort gewesen ist!)

Oft sind alte Wege nicht sofort als solche zu erkennen.
Im Bild unten ist so ein "versteckter" Wegabschnitt, der in einen Felsen gehauen wurde, einmal dargestellt.
[Bild anklicken für Großansicht]
Aber auch hier gilt, wie überall:
Gegrabene Löcher immer wieder sorgfältig verschließen!!
Noch
was zum Thema "Hohlwege":
Das Suchen und Graben in Hohlwegen ist in aller Regel genehmigungspflichtig
und sollte ohne Genehmigung unterlassen werden.

Auch
die Suche in Wildschweinsuhlen oder anderen wassergefüllten
Tümpeln , die häufig an- und neben Wegen zu finden sind,
kann spannend sein!
Bei
ungeeignetem Schuhwerk kann eine akrobatische Einlage auch schon
mal zum gewünschten Such-Erfolg verhelfen ;-)
4.
Wald und Acker
Die
Suche mit einem Metalldetektor in einem Wald, außerhalb der
öffentlichen Wege, ist in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig.
Dasselbe gilt auch für Wiesen- und Weideflächen. Diese Flächen bezeichnet man auch als "unbewegte Böden".
Die
Funde auf beackerten Flächen (bewegte Böden) sind meist ergiebiger als in Wäldern,
ausgenommen von dieser Regel sind Funde aus den letzten beiden Weltkriegen und Hortfunde.
Vor der Suche sollte aber auf jeden Fall geklärt werden ob
der Besitzer des Ackers nichts dagegen hat das man seinen Grund
und Boden betritt und auch darin gräbt. Außerdem sollte
man sich vorher tunlichst darüber informieren ob der Acker
auf dem man suchen will nicht evtl. einem Grabungsverbot unterliegt,
wie es bei allen Kultur- und Bodendenkmälern der Fall ist und
ob für das Bundesland generelle Bestimmungen gelten die das
Nachforschen und graben untersagen.
Außerdem sollte man vorher abklären ob der Acker in einem
Naturschutzgebiet liegt, hierfür gelten ebenfalls gesonderte Bestimmungen.
Trifft dies alles nicht zu, so sollte der Sondengänger vor
der eigentlichen Suche mit dem Metalldetektor die Ackerfläche
nur mit den Augen absuchen. Bei völlig "sauberen"
Äckern, die frei sind von Scherben, Dachziegel oder Mörtelresten,
lohnt eine Suche wahrscheinlich nicht. Dies sind aber nur eigene
Erfahrungswerte und müssen nicht unbedingt immer zutreffen!
4.1 Sonderfall - Suche auf eigenem Grundstück
Es ist eine landläufige Fehleinschätzung das die Suche auf eigenem Grund und Boden genehmigungsfrei sei. Das Privatrecht unterliegt auch hier dem Landesrecht!
Das heißt in letzter Konsequenz das die Suche bzw. das Graben hier unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors genehmigungspflichtig ist!
Wenn ein historisch wertvolles Fundobjekt mit einem Metalldetektor geortet wird ist das Vorsatz der verfolgt werden kann, wenn beim Umgraben das selbe Objekt gefunden wird ist das Glück. Gemeldet werden muss aber beides.
Über die Unlogik kann man sich aufregen, aber ändern tut das nichts!
Allerdings muss man zu Gute halten das es ja auch Eigentum gibt welches z.b. schon unter Denkmalschutz steht oder großflächig als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen ist. In diesen Fällen ist die Gesetzgebung sinnvoll.
Weitere
Informationen zur Gesetzeslage finden sich auch hier
5. Öffentliche Anlagen
Die
Suche in öffentlichen Anlagen ist in den meisten Fällen
(aber nicht immer!) ohne besondere Genehmigung möglich. Zu öffentlichen Anlagen
zählen in diesem Fall u. a. Kirmesplätze, Festwiesen, Parkanlagen, etc.
Im Zweifelsfall sollte man aber bei der zuständigen Ordnungsbehörde
(Ordnungsamt oder Kreisverwaltung) nachfragen ob diese etwas gegen
eine Oberflächensuche in ihren Anlagen einzuwenden haben, da einige Flächen unter Kultur- oder Denkmalschutz stehen können, daher gebe ich hier auch nur eingeschränkte Empfehlungen zum Suchen.
Die Fundchancen sind, da wo sich viele Menschen aufhalten, immer
größer als in anderen Gebieten. Allerdings ist das Müllaufkommen auch wesendlich größer...
Ein
weiteres lohnendes Suchziel sind Parkschein- oder andere "Geldautomaten",
die im "Grünen" stehen und nicht, oder nur teilweise,
betoniert sind. Hier kann die Fundhäufigkeit von neuzeitlichen
Münzen sehr hoch sein! Außerdem ist bei diesen Flächen
mit wesentlich weniger Vermüllung zu rechnen.

6.
Flußufer, Bäche und Quellen
Die
Suche an Flußufern kann sich ebenfalls lohnen. Auch sind niedrige
Wasserstände immer eine Möglichkeit um Funde zu bergen
an die man sonst nur als Taucher herankommen würde. Bedingt
durch den Transport der Fundgegenstände mit Wasser, Sand und
Geröll sind diese aber oft glattgeschliffen und/ oder mit kleinen
Steinen und Muscheln verkrustet.

Die Suche an naturbelassenen Bächen oder auch in trocken gefallenen
Bachbetten kann auch von Erfolg gekrönt sein.
Ebenso das sondieren im Bereich von Quellen. Hier haben zu allen
Zeiten Reisende und Wanderer Rast gemacht und das ein oder andere
Metallobjekt verloren.
7.
Badeseen
und Strandbäder
Die
Suche an Badeseen kann in vielen Fällen ebenfalls sehr erfolgreich
sein - vor allem dort wo sich in den Sommermonaten viele Leute aufgehalten
haben, hier im Besonderen auf den Liegewiesen und an Sandstränden.

Zu
beachten ist noch folgendes:
1.
Detektor auf minimale Leistung stellen!
Die Eindringtiefen brauchen auf Liegewiesen nicht groß zu
sein, da erfahrungsgemäß die meisten Funde im Oberflächenbereich
(bis 10 cm) zu finden sind.
2.
Den Diskriminator so hoch einstellen das Kronenkorken ausgeblendet,
oder nur noch mit einem Knackton angezeigt werden. Vorteil: Wesentlich
weniger Grabungsaktivitäten!! Nachteil: Je nach Diskriminatorgüte
werden dabei auch wertvolle Metallobjekte ausgeblendet!
3.
Nicht auf die Leitwertanzeige eines Detektors verlassen! Kronenkorken
und vor allem Aluziehlaschen werden oft, genauso gut wie Silberringe
oder Münzen angezeigt.
4.
Externe Pinpointersonden verwenden!
Ansonsten kommt man vergleichsweise langsam voran. Diese Zusatzgeräte
verschaffen einen nicht zu verachtenden Zeitvorteil, da die "Funddichte"
meist wesentlich höher ist als an anderen Orten!!
5.
Geeignetes Grabungswerkzeug verwenden!
Ein
Klappspaten ist bei einer Wiese so ziemlich das ungeeignetste Grabungswerkzeug...
Erstens
muß man den wurzeldurchzogenen Grassoden durchstechen, zweitens
liegen unter dem Gras oft kleine Steine und 3. sollte die Wiese
nach einer Suche nicht aussehen als wenn eine Rotte Wildschweine
darüber hergefallen ist!!
Als
geeignetes Grabungswerkzeug für Wiesengelände kann man,
speziell für den Oberflächenbereich (bis 8 cm Tiefe) ein
stabiles Messer verwenden. Damit
lässt sich schnell ein kleiner Bereich ausstechen, der nach
erfolgreicher Bergung des Metallobjektes wieder als "Verschluss"
aufgesetzt wird. Des weiteren eignen sich Pflanzschaufeln oder auch
Unkrautstecher (Gartencenter), ebenso praktisch sind Blumenzwiebelpflanzer.
Für tiefere Löcher eignet sich ein Maurerhammer oder ein
Eispickel.
Nicht
nur an Land lassen sich interessante Funde machen!
Auch im Flachwasserbereich von Badeseen geht so einiges verloren.
Auch hier sollte der Detektor so wie unter Punkt 1. und 2. beschrieben
ist, eingestellt werden. Zum graben verwendet man hier am besten
ein stabiles Nudelsieb (aus Kunststoff) oder speziell dafür
erhältliche Lochschaufelkellen, sogenannte Scoops.
Natürlich
sollten die Suchspulen der verwendeten Detektoren auch wasserdicht
sein!!
Wer
Taucher ist und über ein Unterwasser-Suchgerät verfügt,
wird speziell im Uferbereich von Seen, sehr oft fündig. Durch
das meist kühlere Wasser, werden die Gliedmaßen dünner
und schon manch einer hat dabei seinen Fingerschmuck auf Nimmerwiedersehen
verloren!
Auch werden stille Gewässer oft als Platz gewählt um sich
von Dingen zu entledigen die nicht immer legal erworben wurden....
Wie
bei anderen öffentlichen Anlagen gilt auch hier:
Wenn
möglich erst fragen - dann suchen!
8.
Strandsuche
Die
Strandsuche ist an fast allen deutschen Küsten erlaubt. Ausgenommen
hiervon sind Naturschutzgebiete, Privatstrände und militärische
Sperrzonen.
Eine Strandsuche kann sehr ergiebig sein, auch wenn man damit rechnen
muß das neben Münzen und Schmuck (Ringe) eine unglaubliche
Menge von Kulturschrott (Silberpapier, Dosenabreißer, etc.)
zu finden sind.

An
einigen holländischen Stränden ist die Suche mit Metalldetektoren
verboten.
Dies
steht in aller Regel aber angeschlagen.
Weiter
zu: Verhaltensregeln für
Sondengänger
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