Richtlinien
für Sondengänger
Wichtige
Informationen zum Umgang mit Ihrem Metalldetektor und zu rechtlichen
Bestimmungen!!
-
Machen
Sie sich mit Ihrem Gerät vertraut, nur mit genügend
Einarbeitungszeit wird Ihnen ein Erfolg beschert sein. Üben
Sie mit Ihrem Gerät z.B. in öffentlichen Anlagen oder
am Strand, damit Sie das Verhalten Ihres Detektors kennenlernen.
- Jeder
Zentimeter ist wertvoll, bringen Sie deshalb die Suchspule so
nahe wie möglich an den Boden. Schwenken sie zügig
aber nicht zu schnell, halten Sie dabei immer die Suchspule
horizontal zum Boden, sie darf am Ende der Schwenks nicht nach
oben aufsteigen. Für eine gründliche Suche sollten
sich die Schwenks überlappen, gehen Sie dafür in kleinen
Schritten voran. Weitere Informationen zu Suchtechniken finden
Sie hier.
- Benutzen
Sie Ihre Punktortungsmöglichkeit
am Gerät mit höchstmöglicher Genauigkeit, üben
Sie dies an sichtbaren Objekten. Durch genaue Punktortung ersparen
Sie sich unnötige Grabungstätigkeit. Hilfreich sind
hier auch Kleinteiledetektoren.
- Graben
Sie vorsichtig und mit Bedacht. Das Objekt, das Sie noch nicht
sehen können könnte alles sein: wertloses Silberpapier,
eine hauchdünne Münze, filigraner Schmuck -aber auch
eine scharfe Granate !
- Gegrabene
Löcher immer schließen, so vermeiden Sie Unfälle
und ersparen sich und anderen unnötigen Ärger.
- Seien
Sie Ihren Mitmenschen gegenüber kommunikativ. Wenn Sie
von jemand bei Ihrem neuen Hobby beobachtet werden, kommen schnell
Fragen auf. Dies ist mit der Zeit zwar auch nervend, jedoch
kann der Nutzen aus solchen Gesprächen beachtlich sein.
Viele Menschen (gerade ältere) geben freiwillig Informationen
Preis, nach denen Sie schon lange gesucht haben.
- Machen
Sie sich Notizen
über Ihre Funde, Wo, Wann, Fundumstände etc. Dies
ist zwar am Anfang etwas zeitraubend, aber gerade bei scheinbar
unbedeutenden Funden können diese Notizen später von
großem Wert sein. Auch sollten Sie sich fundträchtige
Örtlichkeiten notieren, wenn Sie nicht sofort die Gelegenheit
haben, diese näher zu begutachten.
- Die
Gesetzeslage ist in Deutschland nicht endgültig geklärt
und dazu noch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Prinzipiell
kann man jedoch sagen, daß das Suchen in öffentlichen
Anlagen und an den meisten (deutschen) Stränden erlaubt
ist. Schwieriger wird es dann schon auf Privatbesitz, hier sollte
man sich nach Möglichkeit immer die Erlaubnis des Eigentümers
besorgen. Aber selbst mit solcher Genehmigung darf man nicht
überall suchen und graben. Befindet sich auf diesem Privatgelände
zusätzlich noch ein Bodendenkmal, (Burgen, Siedlungsreste
etc.), so ist in jeden Fall die Erlaubnis des zuständigen
Landesdenkmalamtes
einzuholen. Diese sind auch bei den Landesmuseen zu erfragen.
- Dasselbe
gilt auch für Gelände auf denen Kampfhandlungen stattgefunden
haben.
Schwerpunktmäßig 1. und 2. Weltkrieg. Diese Gebiete
unterliegen in vielen Fällen einem Sondenverbot, hier darf
nicht gesucht und erst recht nicht gegraben werden. Prinzipiell
gibt es für Privatpersonen hier keine Ausnahme.
Zusätzliche
-
WICHTIGE HINWEISE -
speziell
für Antiksucher und Neueinsteiger
Versuchen
sie neue Fundgebiete zu entdecken anstelle des Suchens
an Kulturdenkmälern. Das suchen an Kulturdenkmälern
ist illegal, sie machen sich hierbei ohne Genehmigung
strafbar. Kulturdenkmäler sind Zeugnisse menschlicher
Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein
öffentliches Interesse besteht.
In
topographischen Karten werden viele Kulturdenkmäler
mit KD beschriftet. ND bedeutet Naturdenkmal, auch
hier ist die Suche mit einem Metallsuchgerät
ebenso wenig gestattet, wie in Naturschutzgebieten
wenn keine ausdrückliche Erlaubnis dafür
vorliegt.
Meiden
sie in jedem Fall weiträumig die aktuellen Grabungsschutzgebiete
und aktuelle archäologische Ausgrabungen! Erkundigen
Sie sich vor der Suche bei Ihrem zuständigen Denkmalamt
wo und was Sie suchen dürfen. Die Möglichkeiten
variieren sehr stark innerhalb der unterschiedlichen
Bundesländer.
Melden
sie alle historisch interessanten Funde Ihrem Museum
wenn sie unter den offiziellen Ansprechpartnern der
Denkmalschutzbehörden einen Ansprechpartner haben.
Sie sind verpflichtet alle kulturhistorischen Bodenfunde
dem zuständigen Denkmalamt zu melden.
Machen
sie keine Falschangaben von Fundplätzen (Fundverschiebung)
In der Regel kann der angegebene Fundplatz anhand der
Fundpatina, an Bodenresten und dem Fund selbst, leicht
durch einen erfahrenen Archäologen kontrolliert
werden. Versuchen sie nicht einen Fundort zu verschleiern,
d. h. einen falschen Fundort anzugeben, an dem sie ein
archäologisches Artefakt gefunden haben. Die Denkmalschutzbehörden
wissen sehr genau, wo bestimmte Artefakte gefunden werden
können und wo nicht. Sollte eine derartige Verschleierung
auffallen, verlieren sie Ihre Reputation bei der Behörde
und sie werden keine Verlängerung einer vorhandenen
Nachforschungsgenehmigung erhalten, bzw. werden Aufgrund
dieses Tatbestandes bestimmt keine erhalten!
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Allgemeine
Hinweise
zu
den von mir
vertriebenen Metalldetektoren und Zubehör
Ich
weise ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz
von Metallsuchgeräten auf eigene Gefahr erfolgt.
Insbesondere durch Ausgrabungen von Munition, Giftstoffen
oder ähnliche gesundheitsgefährdende Substanzen
können erhebliche Personen- und Sachschäden
entstehen.
Metalldetektoren verstehen sich nicht als Hilfsmittel
für ungenehmigte Grabungen. Sie tragen lediglich
der zunehmenden Akzeptanz von modernen elektronischen
Hilfsmitteln und den daraus entstehenden Chancen und
Möglichkeiten auf dem Gebiet der Altertumsforschung
Rechnung.
Die
gezielte Nachforschung nach kulturhistorisch bedeutsamen
Objekten bedarf in der Regel einer Genehmigung durch
die dafür zuständigen Behörden. Beachten
sie in diesem Zusammenhang unbedingt die in ihrem Land/Bundesland
gültigen Vorschriften und Gesetze.
Kopfhörer
sind individuell vom Bediener in der Lautstärke
auf sein Gehör abzustimmen, ich hafte daher nicht
für eventuell entstandene Gehörschäden.
Jeder Käufer von Metalldetektoren und dessen Zubehör
sollte sich vorab über die Risiken informieren
und entsprechend verhalten.
Ich
weise außerdem darauf hin das vor
der Inbetriebnahme eines Metalldetektors
und/oder dessen Zubehör die Bedienungshinweise
genau zu beachten sind!
Für
Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch
an der Ware, am Anwender oder an Dritten ensteht hafte
ich nicht! |
- ACHTUNG
!!! Stossen Sie bei Ihrer Suche auf erkennbare Munition, so
sichern Sie die Stelle und markieren diese. Stellen Sie die
weitere Sucharbeit in dem Gelände ein und verständigen
Sie die Polizei oder einen Kampfmittelräumdienst.
(Anonyme Anrufe nutzen hier übrigens nichts, da die Behörden
in der Regel nicht in der Lage sind mit ungenauen Ortsangaben
etwas anzufangen)

Scharfe
7,5 cm Granate (Blindgänger) Messer als Größenvergleich
- Lassen
Sie prinzipiell die Finger von Objekten, die Ihnen unbekannt
vorkommen. Munition
hat
vielfältige Formen (Beispiele) und ist oft nicht sofort als solche
zu erkennen.
Nehmen Sie keine Munition und Waffen mit nach Hause. Abgesehen
von der möglichen Gefährlichkeit dieser Teile, machen
Sie sich auch noch strafbar (Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz)
- Sollten
Sie bei Ihrer Suche auf menschliche Gebeine oder Erkennungsmarken
von gefallenen oder vermissten Soldaten stoßen, so verständigen
Sie in jeden Fall die nächste Polizeidienststelle oder
Mitarbeiter der Kriegsgräberfürsorge
 
Amerikanische Erkennungsmarke
Deutsche Erkennungsmarke
Weiter
zu:
Objekt-
und Fundliste für Feldbegeher und Sondengänger (PDF-Dokument)
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