Metallsuchgeräte, Sondengehen, Schatzsuche, Ortungstechnik, Thomas Schwarz

 

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Richtlinien für Sondengänger

Wichtige Informationen zum Umgang mit Ihrem Metalldetektor und zu rechtlichen Bestimmungen!!

 

  • Machen Sie sich mit Ihrem Gerät vertraut, nur mit genügend Einarbeitungszeit wird Ihnen ein Erfolg beschert sein. Üben Sie mit Ihrem Gerät z.B. in öffentlichen Anlagen oder am Strand, damit Sie das Verhalten Ihres Detektors kennenlernen.
  • Jeder Zentimeter ist wertvoll, bringen Sie deshalb die Suchspule so nahe wie möglich an den Boden. Schwenken sie zügig aber nicht zu schnell, halten Sie dabei immer die Suchspule horizontal zum Boden, sie darf am Ende der Schwenks nicht nach oben aufsteigen. Für eine gründliche Suche sollten sich die Schwenks überlappen, gehen Sie dafür in kleinen Schritten voran. Weitere Informationen zu Suchtechniken finden Sie hier.
  • Benutzen Sie Ihre Punktortungsmöglichkeit am Gerät mit höchstmöglicher Genauigkeit, üben Sie dies an sichtbaren Objekten. Durch genaue Punktortung ersparen Sie sich unnötige Grabungstätigkeit. Hilfreich sind hier auch Kleinteiledetektoren.
  • Graben Sie vorsichtig und mit Bedacht. Das Objekt, das Sie noch nicht sehen können könnte alles sein: wertloses Silberpapier, eine hauchdünne Münze, filigraner Schmuck -aber auch eine scharfe Granate !

  • Gegrabene Löcher immer schließen, so vermeiden Sie Unfälle und ersparen sich und anderen unnötigen Ärger.

  • Wenn Sie uninteressante Objekte ausgraben, werfen Sie diese nicht einfach weg, sondern deponieren diese z.B. am Fuße eines Baumes, damit Sie diese Objekte bei der nächsten Suche nicht noch einmal „finden". Suchen sie Umweltbewusst - nehmen sie immer eine Mülltüte mit. Sammeln sie den gefundenen Müll und werfen sie diesen am Ende in einen öffentlichen Mülleimer. Das ist nicht nur umweltfreundlich sondern auch ein gutes „Argument" gegenüber unfreundlichen Landwirten und Jagdpächtern!

  • Meiden sie auf jeden Fall eingesäte Felder, Anpflanzungen und Schonungen!

  • Seien Sie Ihren Mitmenschen gegenüber kommunikativ. Wenn Sie von jemand bei Ihrem neuen Hobby beobachtet werden, kommen schnell Fragen auf. Dies ist mit der Zeit zwar auch nervend, jedoch kann der Nutzen aus solchen Gesprächen beachtlich sein. Viele Menschen (gerade ältere) geben freiwillig Informationen Preis, nach denen Sie schon lange gesucht haben.
  • Machen Sie sich Notizen über Ihre Funde, Wo, Wann, Fundumstände etc. Dies ist zwar am Anfang etwas zeitraubend, aber gerade bei scheinbar unbedeutenden Funden können diese Notizen später von großem Wert sein. Auch sollten Sie sich fundträchtige Örtlichkeiten notieren, wenn Sie nicht sofort die Gelegenheit haben, diese näher zu begutachten.

  • Die Gesetzeslage ist in Deutschland nicht endgültig geklärt und dazu noch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Prinzipiell kann man jedoch sagen, daß das Suchen in öffentlichen Anlagen und an den meisten (deutschen) Stränden erlaubt ist. Schwieriger wird es dann schon auf Privatbesitz, hier sollte man sich nach Möglichkeit immer die Erlaubnis des Eigentümers besorgen. Aber selbst mit solcher Genehmigung darf man nicht überall suchen und graben. Befindet sich auf diesem Privatgelände zusätzlich noch ein Bodendenkmal, (Burgen, Siedlungsreste etc.), so ist in jeden Fall die Erlaubnis des zuständigen Landesdenkmalamtes einzuholen. Diese sind auch bei den Landesmuseen zu erfragen.

  • Dasselbe gilt auch für Gelände auf denen Kampfhandlungen stattgefunden haben.
    Schwerpunktmäßig 1. und 2. Weltkrieg. Diese Gebiete unterliegen in vielen Fällen einem Sondenverbot, hier darf nicht gesucht und erst recht nicht gegraben werden. Prinzipiell gibt es für Privatpersonen hier keine Ausnahme.


    Zusätzliche

    - WICHTIGE HINWEISE -

    speziell für Antiksucher und Neueinsteiger

    Versuchen sie neue Fundgebiete zu entdecken anstelle des Suchens an Kulturdenkmälern. Das suchen an Kulturdenkmälern ist illegal, sie machen sich hierbei ohne Genehmigung strafbar. Kulturdenkmäler sind Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.

    In topographischen Karten werden viele Kulturdenkmäler mit KD beschriftet. ND bedeutet Naturdenkmal, auch hier ist die Suche mit einem Metallsuchgerät ebenso wenig gestattet, wie in Naturschutzgebieten wenn keine ausdrückliche Erlaubnis dafür vorliegt.

    Meiden sie in jedem Fall weiträumig die aktuellen Grabungsschutzgebiete und aktuelle archäologische Ausgrabungen! Erkundigen Sie sich vor der Suche bei Ihrem zuständigen Denkmalamt wo und was Sie suchen dürfen. Die Möglichkeiten variieren sehr stark innerhalb der unterschiedlichen Bundesländer.

    Melden sie alle historisch interessanten Funde Ihrem Museum
    wenn sie unter den offiziellen Ansprechpartnern der Denkmalschutzbehörden einen Ansprechpartner haben. Sie sind verpflichtet alle kulturhistorischen Bodenfunde dem zuständigen Denkmalamt zu melden.

    Machen sie keine Falschangaben von Fundplätzen (Fundverschiebung)
    In der Regel kann der angegebene Fundplatz anhand der Fundpatina, an Bodenresten und dem Fund selbst, leicht durch einen erfahrenen Archäologen kontrolliert werden. Versuchen sie nicht einen Fundort zu verschleiern, d. h. einen falschen Fundort anzugeben, an dem sie ein archäologisches Artefakt gefunden haben. Die Denkmalschutzbehörden wissen sehr genau, wo bestimmte Artefakte gefunden werden können und wo nicht. Sollte eine derartige Verschleierung auffallen, verlieren sie Ihre Reputation bei der Behörde und sie werden keine Verlängerung einer vorhandenen Nachforschungsgenehmigung erhalten, bzw. werden Aufgrund dieses Tatbestandes bestimmt keine erhalten!


     

    Allgemeine Hinweise

    zu den von mir vertriebenen Metalldetektoren und Zubehör

    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Metallsuchgeräten auf eigene Gefahr erfolgt. Insbesondere durch Ausgrabungen von Munition, Giftstoffen oder ähnliche gesundheitsgefährdende Substanzen können erhebliche Personen- und Sachschäden entstehen.

    Metalldetektoren verstehen sich nicht als Hilfsmittel für ungenehmigte Grabungen. Sie tragen lediglich der zunehmenden Akzeptanz von modernen elektronischen Hilfsmitteln und den daraus entstehenden Chancen und Möglichkeiten auf dem Gebiet der Altertumsforschung Rechnung.

    Die gezielte Nachforschung nach kulturhistorisch bedeutsamen Objekten bedarf in der Regel einer Genehmigung durch die dafür zuständigen Behörden. Beachten sie in diesem Zusammenhang unbedingt die in ihrem Land/Bundesland gültigen Vorschriften und Gesetze.


    Kopfhörer sind individuell vom Bediener in der Lautstärke auf sein Gehör abzustimmen, ich hafte daher nicht für eventuell entstandene Gehörschäden. Jeder Käufer von Metalldetektoren und dessen Zubehör sollte sich vorab über die Risiken informieren und entsprechend verhalten.

    Ich weise außerdem darauf hin das vor der Inbetriebnahme eines Metalldetektors und/oder dessen Zubehör die Bedienungshinweise genau zu beachten sind!

    Für Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch an der Ware, am Anwender oder an Dritten ensteht hafte ich nicht!



  • ACHTUNG !!! Stossen Sie bei Ihrer Suche auf erkennbare Munition, so sichern Sie die Stelle und markieren diese. Stellen Sie die weitere Sucharbeit in dem Gelände ein und verständigen Sie die Polizei oder einen Kampfmittelräumdienst. (Anonyme Anrufe nutzen hier übrigens nichts, da die Behörden in der Regel nicht in der Lage sind mit ungenauen Ortsangaben etwas anzufangen)

Scharfe 7,5 cm Granate (Blindgänger) Messer als Größenvergleich

 

  • Lassen Sie prinzipiell die Finger von Objekten, die Ihnen unbekannt vorkommen. Munition hat vielfältige Formen (Beispiele) und ist oft nicht sofort als solche zu erkennen.
    Nehmen Sie keine Munition und Waffen mit nach Hause. Abgesehen von der möglichen Gefährlichkeit dieser Teile, machen Sie sich auch noch strafbar (Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz)
  • Sollten Sie bei Ihrer Suche auf menschliche Gebeine oder Erkennungsmarken von gefallenen oder vermissten Soldaten stoßen, so verständigen Sie in jeden Fall die nächste Polizeidienststelle oder Mitarbeiter der Kriegsgräberfürsorge

                    Amerikanische Erkennungsmarke                                         Deutsche Erkennungsmarke

 

 

Weiter zu:

Objekt- und Fundliste für Feldbegeher und Sondengänger (PDF-Dokument)



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